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   LG Berlin, 07.10.2014 - 36 O 176/13   

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https://dejure.org/2014,48610
LG Berlin, 07.10.2014 - 36 O 176/13 (https://dejure.org/2014,48610)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.10.2014 - 36 O 176/13 (https://dejure.org/2014,48610)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 36 O 176/13 (https://dejure.org/2014,48610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vertragspartner des Gasgrundversorgers bei Untervermietung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 316/13

    Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch

    Auszug aus LG Berlin, 07.10.2014 - 36 O 176/13
    Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrags ist typischerweise derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt (Anschluss BGH, 2. Juli 2014, VIII ZR 316/13, WM 2014, 1833).(Rn.29).

    Die Grundsätze des BGH-Entscheidung vom 2.7.2014, Az. VIII ZR 316/13 (vgl. BGH WM 2014, 1833-1835) auf die beide Seiten Bezug genommen haben, sind nach Auffassung des Gerichts auch auf den hiesigen Sachverhalt einer Untervermietung und bei einer Gaslieferung anwendbar.

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02

    Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines

    Auszug aus LG Berlin, 07.10.2014 - 36 O 176/13
    "Selbst wenn, wie von der Klägerin vorgetragen, in diesem Zeitraum Strom in geringfügigem Umfang - etwa zum Zweck einer Besichtigung - ausschließlich von dem Eigentümer entnommen worden wäre, führte dies bei einer Auslegung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Beteiligten (vgl. zu diesem Kriterium: BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 181/02, NJW 2004, 2156 unter II 2; Staudinger/Singer, aaO Rn. 2, 52 ff.) nicht dazu, dass der Eigentümer hiermit eine an ihn gerichtete Realofferte zum Abschluss eines unbefristeten Grundversorgungsvertrags angenommen hätte, der mangels Kündigung auch den späteren Verbrauch durch den Pächter erfasst und einem Vertragsschluss mit dem Pächter entgegen gestanden hätte.
  • OLG Nürnberg, 23.05.2014 - 2 U 2401/12

    Elektrizitätsbezug im Rahmen der Grundversorgung

    Auszug aus LG Berlin, 07.10.2014 - 36 O 176/13
    Soweit die Klägerin sich auf ein Urteil des OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, Urteil vom 23. Mai 2014 - 2 U 2401/12 -, juris) stützt, ist der dortige Sachverhalt nicht hinreichend mit dem hiesigen vergleichbar.
  • AG München, 04.02.2016 - 222 C 29041/14

    Untermieter unter Strom

    Das Gleiche gilt auch für einen Untermieter, dem die tatsächliche Verfügungsgewalt aufgrund eines Untermietvertrages überlassen wurde, wenn dem Mieter das Recht zur Untervermietung vom Eigentümer eingeräumt wurde (Urteil des LG Berlin vom 07.10.2014 - 36 O 176/13).
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